postheadericon Kündigung einer Lebensversicherung und Alternativen

In Deutschland werden inzwischen mehr als die Hälfte aller Verträge über eine Kapitallebensversicherung vorzeitig durch den Versicherungsnehmer gekündigt, was aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet keine gute Wahl ist. Meistens sind die Versicherten entweder nicht zufrieden mit der Wertentwicklung der Kapitallebensversicherung oder sie können/möchten den Beitrag nicht mehr zahlen.

Bevor man sich jedoch für die vorzeitige Kündigung entscheidet, sollte bekannt sein, dass zum Teil deutliche Verluste bei der Rendite und auch beim Kapitalwert entstehen können. Das ist vorrangig dann der Fall, wenn die Kapitallebensversicherung bereits nach wenigen Jahren schon wieder gekündigt wird. In diesen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass der Versicherungsnehmer weniger Kapital zurück bekommt, als er zuvor durch die Beiträge eingezahlt hat.

Der Grund dafür ist, dass die Versicherungsgesellschaft aus den Beiträgen zunächst die Abschlusskosten entnimmt, die etwa vier Prozent der Versicherungssumme betragen. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 Euro wären das demnach 4.000 Euro, die zunächst aus den Beiträgen “entnommen” würden. Erst nach einigen Jahren wird der Hauptteil des Beitrages (Sparanteil) auch wirklich zur Geldanlage genutzt. Der Betrag, den der Versicherte nach der Kündigung ausgezahlt bekommt, wird als Rückkaufswert bezeichnet und von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zum Stichtag hin berechnet.

Die übliche Kündigungsfrist beträgt bei einer Kapitallebensversicherung einen Monat hin zum Monatsende. Generell sollte man wissen, dass die Kündigung einer KLV und die damit verbundene Auflösung des Vertrages aus den genannten Gründen (niedriger Rückkaufswert) stets die wirtschaftliche schlechteste Alternative für den Versicherten darstellt.

Es gibt jedoch zwei Alternativen zur “normalen” Kündigung einer Lebensversicherung, nämlich die Beleihung und den Verkauf der Kapitallebensversicherung. Meistens kommt mindestens eine dieser Alternative für den Versicherungsnehmer in Frage, denn häufig wird einfach nur das bisher angesammelte Kapital aus der KLV benötigt, welches man jedoch über die im Folgenden beschriebenen Alternativen ebenfalls erhalten könnte.